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Fördermöglichkeiten
1. Mitgliedschaft:
Werden Sie Mitglied im Förderverein Beginenhaus Kempten
e.V.!
» Mitgliedantrags-/Spendenformular
Als Mitglied...
- erfahren Sie alle Neuigkeiten via E-Mail
- erhalten Sie Einladungen zu Führungen und Veranstaltungen
- entdecken Sie die unbekannte Seite der Kemptener Geschichte
- gehen Sie auf Entdeckungstour
- staunen Sie, welche Kostbarkeiten ans Tageslicht kommen
- wagen Sie das Abenteuer der archäologischen Schatzsuche
- planen Sie mit an der Zukunft der Häuser
- erleben Sie Geschichte unmittelbar
2. Spenden:
Unterstützen Sie uns mit einer Spende in beliebiger Höhe – einmalig, monatlich oder jährlich*:
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| Ihre Spende von... |
... ermöglicht zum Beispiel: |
| 10,- € |
Eimer, Mülltüten, Putzlappen |
| 25,- € |
Staubschutzmasken |
| 50,- € |
Entsorgungsfahrt zur Müllverbrennung |
| 170,- € |
Dachdeckung mit Biberschwanzziegeln je Quadratmeter |
| 600,- € |
Freilegung und Festigung eines Quadratmeters bemalter Wandfläche |
| 2.000,- € |
Restaurierung der alten Eingangstür im Sandsteinbogen in der Burghaldegasse |
| 5.000,- € |
Restaurierung des hölzernen Renaissance-Türportals im Nonnenturm |
| 10.000,- € |
Konservierung der Deckenbemalung mit der „Schlafenden Schönen“ im Beginenhaus |
| 25.000,- € |
Wiederherstellung und Restaurierung der „Lindauer Decke“ im Beginenhaus |
| 80.000,- € |
Aufzug im Neubau des Verbindungstrakts zwischen Beginenhaus und Nonnenturm |
| 210.000,- € |
Fenstermodernisierung und Fassadensanierung am Beginenhaus |
| 430.000,- € |
Instandsetzung des Dachstuhls mit Neu-Eindeckung sowie Rückformung der Südfassade im Beginenhaus |
| 1 Million € |
entspricht dem erforderlichen Eigenkapital des Fördervereins für das Gesamtprojekt |
| 2,5 Millionen € |
betragen die Gesamtkosten für die Sanierung des Beginenhauses und des Nonnenturms |
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Unser Spendenkonto:
Konto 610 25 75 78
BLZ 733 500 00, Sparkasse Allgäu |
3. Sponsoring:
Sind Sie an einer Sponsoringbeziehung interessiert?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
* Der Verein wurde wegen Förderung der Denkmalpflege
durch Bescheinigung des Finanzamtes Kempten als gemeinnützig anerkannt
und nach § 5
Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer
befreit. Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes
sind abzugsfähig.
März 2010
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